Pflegegrade

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Ganz neu: Personengruppe, die bisher nicht erfasst wurde!
  • Pflegegrad 1 steht Versicherten zu, die oft im geringen Maß körperlich eingeschränkt sind

 

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Personen, die in Pflegestufe 0  mit eingeschränkter Alltagskompetenz eingestuft waren  
  • Personen, die in Pflegestufe I ohne eingeschränkte Alltagskompetenz eingestuft waren

 

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Personen, die in Pflegestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz eingestuft waren
  • Personen, die in Pflegestufe II ohne eingeschränkte Alltagskompetenz eingestuft waren

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Personen, die in Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz eingestuft waren
  • Personen, die in Pflegestufe III ohne eingeschränkte Alltagskompetenz eingestuft waren

 

Pflegegrad  5

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

  • Personen, die in Pflegestufe III mit eingeschränkter Alltagskompetenz eingestuft waren
  • Personen, die in Pflegestufe III H (Härtefall) eingestuft waren
  • Personen mit einer besonderen Bedarfskonstellation (Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine)

Selbstverständlich können Sie die ambulante Pflege unseres Pflegedienstes auch dann in Anspruch nehmen, wenn Sie keinen oder noch keinen Pflegegrad haben. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen, legen wir gerne mit Ihnen in einem ausführlichen Gespräch fest.